Allgemeine Buchungsbedingungen

Chartergebühr und Zahlung

Die Chartergebühr umfasst: die Nutzung der Yacht für den im Vertrag angegebenen Zeitraum. Die Chartergebühr umfasst nicht: Treibstoffkosten, Touristen- und Aufenthaltssteuern sowie Liegeplatzgebühren außerhalb der Heimatmarina. Die Yacht wird dem Charterer sauber, funktionstüchtig und mit vollen Treibstoff- und Wassertanks übergeben und muss unter den gleichen Bedingungen zurückgegeben werden. Die gecharterte Yacht mit vollständiger Ausrüstung kann erst nach Zahlungseingang auf dem Konto des Charterers genutzt werden: - 50% der Chartergebühr spätestens 5 (fünf) Tage nach Vertragsunterzeichnung - 50% der Chartergebühr spätestens 4 (vier) Wochen vor Charterbeginn. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Charterer das Recht vor, den Vertrag/die Reservierung zu stornieren und die Yacht an Dritte zu vermieten.

Kreditkartenzahlungen

WSPay als Kreditkartenautorisierungs- und -verarbeitungssystem verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 2016/679 und den strengen Regeln der PCI DSS L1-Vorschriften zum Schutz von Registrierungen und Datenübertragungen.

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Alle Zahlungen mit Visa, Maestro und MasterCard über das Zahlungsgateway WSpay werden in kroatischer Währung abgewickelt. Der Betrag, der Ihrem Kreditkartenkonto belastet wird, ergibt sich aus der Umrechnung des Euro-Preises in kroatische Kuna gemäß dem aktuellen Wechselkurs. Bei der Belastung Ihrer Kreditkarte wird derselbe Betrag gemäß dem Wechselkurs der Kreditkartenverbände in Ihre lokale Währung umgerechnet. Aufgrund dieser Umrechnung kann es zu geringfügigen Abweichungen vom ursprünglichen Preis auf unserer Website kommen.

WSPay verwendet ein 256-Bit-Verschlüsselungs-SSL-Zertifikat und das kryptografische Protokoll TLS 1.2 als höchsten Standard für Datenschutz und Datensicherheit. Personenbezogene Daten, die für Autorisierungs- und Inkassozwecke oder zur Erfüllung des Vertrags oder der Vertragsverpflichtungen verwendet werden, gelten als vertraulich. Für die Vertragsabwicklung (Autorisierung und Abrechnung) sind folgende personenbezogene Daten des Kunden erforderlich:

  • Vor- und Nachname
  • E-Mail
  • Telefon
  • Adresse
  • Ort
  • Postleitzahl
  • Land
  • Kartentyp
  • Kartennummer
  • Kartenablaufdatum
  • CVV-Karte

WSPay verarbeitet oder verwendet personenbezogene Daten nicht, außer zum Zweck der Ausführung von Autorisierungs- und Abrechnungsvereinbarungen.

WSPay gewährleistet die Einhaltung aller in den geltenden Datenschutzbestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegten Bedingungen, insbesondere die Ergreifung aller erforderlichen technischen, organisatorischen und Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere mit der PCI DSS L1-Zertifizierung.

Für Kreditkartenzahlungen können Sie Folgendes verwenden:

Kaution

Die Kaution muss bei der Übernahme der Yacht in der Ausgangsmarina vom Charterer in bar oder mit Kreditkarte hinterlegt werden. Die Kaution wird in voller Höhe zurückerstattet, es sei denn, bei der Rückgabe der Yacht werden Schäden oder Mängel an der Yacht oder ihrer Ausrüstung festgestellt. Im Falle von Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung, bestimmter Teile der Yacht oder der Yacht selbst behält sich der Charterer das Recht vor, den Betrag (einen Teil oder die gesamte Kaution) einzubehalten, der dem Wert der Reparatur, des Erwerbs und/oder des Kaufs der Ausrüstung oder eines bestimmten Teils der Yacht entspricht. Sollte der verursachte Schaden zur Folge haben, dass die Yacht nicht weiter gechartert werden kann, hat der Charterer das Recht, den Betrag einzubehalten, der dem entgangenen Gewinn entspricht.

Verpflichtung des Charterers

Der Charterer ist verpflichtet, dem Charterer eine vollständig saubere und trockene Yacht in seetüchtigem Zustand mit vollem Treibstofftank und vollen Wassertanks zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zur Verfügung zu stellen. Sollte der Charterer aus irgendeinem Grund die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, hat der Charterer das Recht, eine Rückerstattung für die Tage zu verlangen, an denen er die Yacht nicht genutzt hat. Darüber hinaus, wenn der Charterer die Yacht nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Übernahmefrist am vereinbarten Ort bereitstellen kann oder eine andere Yacht, zumindest ähnlich oder mit besseren Eigenschaften, bereitstellen kann, hat der Charterer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und eine Rückerstattung des gesamten Charterbetrags für die Tage zu verlangen, an denen er die Yacht nicht zur Verfügung hatte. Der Charterer kann nur den Charterbetrag verlangen; alle anderen Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle von Schäden oder Mängeln an der Yacht oder ihrer Ausrüstung, die durch die normale Nutzung der Yacht verursacht wurden, ist der Charterer verpflichtet, den Charterer unverzüglich zu informieren. Der Charterer ist verpflichtet, den Schaden nach Benachrichtigung zu beheben. Sollte der Charterer den Schaden innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden beheben, hat der Charterer kein Recht auf Erstattung.

Übernahme und Rückgabe der Yacht

Der Charterer übernimmt die Yacht zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort. Bei der Übernahme der Yacht ist der Charterer verpflichtet, den Zustand der Yacht und ihrer Ausrüstung gemäß der Inventarliste zu überprüfen. Mögliche Einwände müssen vor Beginn der Navigation erhoben werden. Die möglichen verdeckten Mängel an der Yacht oder ihrer Ausrüstung, die dem Charterer zum Zeitpunkt der Übernahme nicht bekannt sein konnten, sowie Mängel, die nach der Übernahme auftreten können, berechtigen den Charterer nicht zur Reduzierung der Chartergebühr. Der Charterer behält sich das Recht vor, die Yacht nicht zu übergeben oder einen Skipper der Yacht zuzuweisen und dafür zu berechnen, wenn der Charterer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Yacht zu bedienen. Wenn der Charterer die Yacht nicht innerhalb von 48 Stunden übernimmt, ist der Charterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei der Rückgabe sollte die auf der Inventarliste angegebene Ausrüstung erneut überprüft werden, um zu überprüfen, ob die Yacht und die Ausrüstung funktionsfähig sind. Der Charterer ist verpflichtet, die Yacht in einem ordentlichen Zustand ohne Besatzung und deren persönliches Gepäck in der vereinbarten Marina spätestens zu der im Chartervertrag angegebenen Zeit zurückzugeben, einschließlich des tatsächlichen Übergabeverfahrens, das eine Stunde dauert. Daher wird empfohlen, die Yacht am Abend vor dem Ablaufdatum des Chartervertrags in die Marina zurückzubringen. Wenn die Rückgabe der Yacht später als im Chartervertrag angegeben erfolgt, hat der Charterer folgende Gebühren:

- für eine Verzögerung von bis zu drei Stunden, eine Tageschartergebühr;

- für eine Verzögerung von mehr als drei Stunden dreifache Tageschartergebühr plus alle anderen Kosten.

Eine Verzögerung kann nicht durch schlechte Wetterbedingungen gerechtfertigt werden.

Verpflichtung des Charterers

Nach Übernahme der Yacht trägt der Charterer alle Kosten für die täglichen Liegeplätze in Häfen oder Marinas, Treibstoffkosten, Öl, Wasser, Reinigung und alle anderen Notwendigkeiten sowie die Beseitigung aller Schäden und Mängel, die während der Verantwortung des Charterers auftreten und nicht auf normalen Verschleiß der Yacht zurückzuführen sind. Der Charterer ist verpflichtet, innerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer zu segeln. Der Charterer verpflichtet sich, die Zoll- und sonstigen Vorschriften und Regeln zu beachten, die Yacht und ihre Ausrüstung zu pflegen und sie mit Sorgfalt und nach den Regeln und Praktiken eines guten Navigators nur bei sicheren Wetterbedingungen und guter Sicht zu navigieren.

Der Charterer oder Skipper erklärt zweifelsfrei, dass er über alle erforderlichen Navigationsfähigkeiten verfügt und dass er über eine gültige Lizenz für die Navigation auf offener See und das Radiophon-Zertifikat verfügt, die dem Charterer vorgelegt werden müssen.

Der Charterer verpflichtet sich und erklärt, dass er die Yacht nicht an Dritte untervermieten, nicht an Regatten oder Yachtwettbewerben teilnehmen, die Yacht nicht für kommerzielle Zwecke, professionelles oder Nachtfischen nutzen und nicht bei unsicheren Wetterbedingungen nachts segeln wird. Die Anzahl der Personen an Bord muss mit der Besatzungsliste übereinstimmen. Der Charterer übernimmt die Verantwortung für die Folgen der Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen.

Im Falle eines Unfalls oder Schadens an der Yacht oder ihrer Ausrüstung während der Reise ist der Charterer verpflichtet, den Charterer unverzüglich zu informieren. Der Charterer ist verpflichtet, den Charterer und die Behörden zu benachrichtigen, wenn die Yacht oder Ausrüstung fehlt, wenn die weitere Navigation nicht möglich ist oder wenn die Yacht gestohlen wurde oder wenn die weitere Navigation von staatlichen Behörden oder Dritten untersagt wurde.

Das Mitführen von Haustieren (Hunde, Katzen, Vögel und ähnliches) auf der Yacht ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine vorherige Vereinbarung in dieser Hinsicht getroffen. Der Charterer ist verpflichtet, ein Logbuch zu führen, den Ölstand im Motor täglich zu überprüfen und sich um die Segel zu kümmern.

Haftung des Charterers

Für die durch Handlungen und Unterlassungen des Charterers verursachten Schäden, für die der Charterer gegenüber Dritten haftet, ist der Charterer verpflichtet, die Schäden dem Charterer in vollem Umfang zu begleichen, sei es in Form von materiellen und/oder rechtlichen Kosten, die aus solchen Handlungen und Unterlassungen resultieren. Der Charterer haftet ausdrücklich für die Yacht im Falle einer Beschlagnahme durch staatliche Beamte aufgrund unangemessener und illegaler Handlungen während der Nutzung der Yacht.

Der Charterer ist verpflichtet, alle Gebühren für von ihm verursachte Versäumnisse zu zahlen, für die der Charterer möglicherweise strafrechtlich oder finanziell verantwortlich ist. Im Falle von Schäden oder Unfällen ist der Charterer verpflichtet, einen geeigneten Bericht zu schreiben und die staatlichen Behörden (Hafenbehörden, Polizei, Ärzte) und den Charterer im Falle des Verschwindens der Yacht, der Unmöglichkeit der Bedienung der Yacht sowie im Falle der Beschlagnahme oder Beschlagnahme der Yacht durch staatliche Beamte oder Dritte oder im Falle der Verhängung von Maßnahmen des Segelverbots zu informieren.

Versicherung

Die Versicherung wird durch die Bedingungen der Versicherungsgesellschaft bestimmt, bei der die Yacht versichert ist. Die Yacht ist gegen Schäden durch Dritte versichert. Schäden, die durch die Versicherung gedeckt sind und nicht sofort dem Charterer oder der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden, werden gemäß der Versicherungspolice nicht anerkannt. In diesem Fall haftet der Charterer persönlich für alle Schäden, die durch die Nichtmeldung der Schäden entstehen. Die Versicherung deckt alle Schäden durch Franchise, die durch Wetter oder andere Naturkatastrophen verursacht werden, jedoch nicht die absichtlich verursachten Schäden. Gebühren für absichtlich verursachte Schäden sind nicht durch die Kaution begrenzt. Der Charterer muss alle Kosten für absichtlich verursachte Schäden tragen. Die Schäden an den Segeln und am Motor, die durch einen niedrigen Ölstand im Motor verursacht werden, sind nicht durch die Versicherung gedeckt. Der Charterer trägt die Kosten für diese Schäden.

Charterstornierung

Wenn der Charterer aus irgendeinem Grund die Charter nicht antreten kann, kann der Charterer eine andere Person finden, die seinen Platz als Charterer einnimmt (mit vorheriger Zustimmung des Charterers). Wenn der Charterer keinen anderen Charterer finden kann, behält der Charterer:

- 50% der Chartergebühr bei Kündigung bis zu 1 (einem) Monat vor dem Charterbeginn,

- 100% der Chartergebühr bei Kündigung weniger als einen Monat.

Wenn die Stornierung aus objektiven Gründen erfolgt (Tod eines Familienmitglieds, schwere Verletzung, Krieg oder andere), wird die angenommene Anzahlung nicht zurückerstattet, aber der Charterer stellt dem Charterer die Yacht für einen anderen freien Zeitraum innerhalb derselben Saison zur Verfügung.

Beschwerden

Beschwerden werden nur in schriftlicher Form bei der Rückgabe der Yacht und nur, wenn sie von der verantwortlichen Person im Namen des Charterers unterzeichnet sind, akzeptiert.

Schiedsgericht

Im Falle eines Streits über diesen Vertrag, der nicht durch Vereinbarung gelöst werden kann, stimmen die Parteien der Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des Charterers zu.

 

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