Allgemeine Buchungsbedingungen

Allgemeine Buchungsbedingungen Segeln in Kroatien

Buchungen und Zahlungsbedingungen

Im Preis enthalten: die Bootsgebühr und seine Verwendung für den vertraglich festgelegten Zeitraum.

Im Preis nicht enthalten: Treibstoffkosten, Kurtaxe, die Kosten für das Festmachen in Häfen außerhalb des Heimathafens.

Das Boot wird besenrein, bereit zur Nutzung, mit vollem Kraftstofftank und gefülltem Wassertank  zur Verfügung gestellt und muss im gleichen Zustand wieder zurückgegeben werden. Das gemietete Boot mit kompletter Ausrüstung kann nach Zahlungseingang, wie folgt, übernommen werden:

50% des Mietpreises innerhalb von 5 (fünf) Tagen ab Vertragsunterzeichnung

50% des Mietpreises spätestens 4 (vier) Wochen vor Beginn des Miettermins  

Sollte die Bezahlung bis zu der vereinbarten Frist nicht erfolgt sein, kann der Vermieter den Vertrag/die Reservierung widerrufen und das Boot an eine dritte Person vermieten.

Kaution

Bei der Übernahme des Bootes ist vom Mieter eine Kaution in der Marine in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Die Kaution wird dem Mieter wieder komplett ausgehändigt, wenn keine Schäden und Mängel am Boot oder an der Ausrüstung bei der Rückgabe an den Vermieter festgestellt wurden. 

Im Falle von Verlust oder Beschädigungen der Ausrüstung, einzelner Bootsteile oder des kompletten Boots, behält der Vermieter den Betrag (einen Teil oder die komplette Kaution), der dem Wert der Reparatur, dem Kauf der Ausrüstung oder bestimmter Bootsteile entspricht, ein. Im Falle, dass der entstandene Schaden zur Folge hat, dass das Boot nicht weitervermietet werden kann, hat der Vermieter das Recht, den Betrag, der den Profitverlust deckt, einzubehalten.

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ein sauberes und trockenes Boot zur Verfügung zu stellen, im funktionsfähigen Zustand, mit einem vollen Kraftstofftank und einem gefüllten Wassertank. Falls der Vermieter aus irgendwelchen Gründen die oben genannten Verpflichtungen nicht erfüllt, hat der Mieter das Recht den Mietbetrag für die Tage, an denen er das Boot nicht genutzt hat, zurückzuverlangen. Falls der Vermieter kein Boot am vereinbarten Ort innerhalb von 24 Stunden vom vereinbarten Zeitpunkt an oder ein anderes Boot mit ähnlichen oder besseren Charakteristiken zur Verfügung stellen kann, hat der Mieter das Recht vom Mietvertrag zurückzutreten und den kompletten Mietbetrag für die Tage, an denen er kein Boot zur Nutzung hatte, zurückzuverlangen. Der Mieter kann nur den Mietbetrag einfordern, jegliche andere Rechte auf eine Entschädigung sind ausgeschlossen. Im Falle entstandener Beschädigungen oder Schäden am Boot oder an der Ausrüstung während einer normalen, natürlichen Nutzung des Bootes ist der Mieter verpflichtet den Vermieter umgehend darüber zu informieren. Dieser ist verpflichtet die Beschädigungen/Schäden, nachdem er informiert wurde, zu beheben. Falls der Vermieter den Schaden innerhalb von 24 Stunden behebt, hat der Mieter kein Recht auf jegliche Entschädigungen.     

Übernahme und Rückgabe

Der Mieter wird das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort übernehmen. Bei der Übernahme ist der Mieter verpflichtet den Bootszustand und die Ausrüstung anhand einer Inventarliste zu überprüfen. Eventuelle Bemängelungen sollten vor der Übernahme festgelegt werden. Bemängelungen, die bei der Übernahme nicht gesehen wurden, berechtigen den Mieter nicht zur Minderung des Mietpreises. Sollte der Vermieter der Auffassung sein, dass der Mieter keine ausreichenden Fähigkeiten zur Führung des Schiffes besitzt, hat er das Recht, dem Mieter die Übergabe zu verweigern oder einen Skipper zu mieten und diese Dienstleistung extra zu berechnen. Sofern der Mieter das Boot innerhalb von 48 Stunden nicht übernimmt, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Bei der Rückgabe des Bootes muss das aufgeführte Inventar anhand der Liste der Gegenstände / des Inventars wieder überprüft werden und festgestellt werden, dass das Boot und die Ausrüstung in einem guten Zustand zurückgegeben wurden. Der Mieter ist verpflichtet, das Boot sauber und ordentlich, ohne Besatzung und ihr persönliches Gepäck, am vereinbarten Ort spätestens bis zum angegebenen Zeitpunkt im Mietvertrag, die Übergabezeit von einer Stunde miteinberechnet, zu übergeben.   

Daher empfiehlt es sich, das Boot bereits einen Abend vor dem im Mietvertrag angegeben Zeitpunkt in der vertraglich festgelegten Marina, zurückzugeben. Falls das Boot zu einem späteren als den im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt zurückgebracht wird, ist der Mieter verpflichtet, folgende Kosten zu bezahlen.

bei Verspätungen bis zu drei Stunden einen Tagespreis

bei Verspätungen von mehr als drei Stunden den Betrag von drei Tagessätzen, alle anderen Kosten miteingeschlossen 

Verspätungen können nicht mit schlechten Wetterverhältnissen gerechtfertigt werden.

Pflichten des Mieters

Nach der Übernahme des Bootes, trägt der Mieter alle Kosten für das Festmachen in Häfen, Kraftstoff, Öl, Wasser, Säuberungen und anderer Bedürfnisse, sowie die Beseitigung aller Beschädigungen und Schäden, die während der Mietszeit durch eine nicht normale Handhabung des Bootes entstanden sind. Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb der kroatischen Gewässer zu segeln. Der Mieter ist verpflichtet, Zollregeln und andere Regeln und Vorschriften zu beachten, auf das Boot und die Ausrüstung aufzupassen und in Übereinstimmung mit guter nautischer Praxis sorgfältig damit umzugehen und nur bei sicheren Wetterverhältnissen und guter Sicht zu segeln.

 Der Mieter oder Skipper besitzt alle notwendigen Qualifikationen zum chartern eines Bootes, eine gültige Lizenz zum Führen des Bootes auf offener See und ein UKW-Sprechfunkzeugnis, was dem Vermieter zur Einsicht vorgelegt werden muss.  

Dem Mieter ist es unterlassen, das Boot dritten Personen zu überlassen, an Wettbewerben oder Regatten teilzunehmen, das Boot zu gewerblichen Zwecke, für Fischfang oder Nachtangeln, für Nachtfahrten und Fahrten bei schlechten Wetterverhältnissen zu nutzen. Die Personenanzahl muss mit der Besatzungsliste übereinstimmen. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für die Folgen seiner nicht eingehaltenen Pflichten.      

Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des Bootes oder seiner Ausrüstung während der Reise, verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter oder die zuständigen Behörden über das Verschwinden des Bootes oder der Ausrüstung zu informieren, falls der Törn nicht fortgesetzt werden kann, falls das Boot entzogen wurde oder falls das Fortsetzen des Törns seitens des Staates oder einer dritten Person verboten wurde.

Es ist nicht gestattet, Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel etc.) ohne Erlaubnis des Vermieters an Bord zu bringen.

Der Mieter verpflichtet sich ein Tagebuch zu führen, täglich den Stand des Motoröls zu überprüfen und sich um die Segel zu kümmern.

Verantwortlichkeit des Mieters

 Für Schäden, die durch Handlungen und Unterlassungen des Mieters und welche der Vermieter einer dritten Person zu verantworten hat, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den Schaden in voller Höhe zu begleichen, unabhängig davon, ob es sich um materielle oder rechtliche Kosten als Folge von solchen Unterlassungen oder Handlungen handelt. Der Mieter hat die ausdrückliche Verantwortung für das Boot im Falle einer dienstlichen Beschlagnahmung, verursacht durch unsachgemäße und illegale Aktivitäten während der Nutzung des Bootes.

Der Mieter verpflichtet sich alle Kosten für durchgeführte Unterlassungen, für die sich der Vermieter möglicherweise auf strafbare und finanzielle Weise verantworten muss, zu begleichen. Im Falle eines Schadens oder Unfalls verpflichtet sich der Mieter einen entsprechenden Bericht zu schreiben und die dafür zuständigen Behörden (Hafenverwaltung, Polizei, Ärzte) und den Vermieter im Falle des Verschwindens des Bootes, der Unmöglichkeit das Boot zu steuern und im Falle, dass ein Staatsorgan oder eine dritte Personen das Boot entziehen oder beschlagnahmen (konfiszieren) oder das Segeln verbieten, zu informieren.  

Versicherung

 Die Versicherung wird von den vereinbarten Bedingungen der Versicherungsgesellschaft, die das Boot versichert, bestimmt. Das Boot hat eine Kaskoversicherung und für Schäden gegen dritte Personen. Schäden, die von der Versicherung gedeckt werden, aber dem Vermieter oder der Versicherungsgesellschaft nicht gleich gemeldet wurden, sind nicht mit dem Versicherungsschein gedeckt. Für nicht rechtzeitig gemeldete Schäden übernimmt der Mieter persönlich die volle Haftung. 

Die Versicherung deckt alle durch schlechte Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen entstandenen Schäden, aber nicht absichtlich verursachte Schäden. Der Mieter trägt die Kosten solcher Schäden, die nicht mit der Kaution gedeckt sind. Die Versicherung deckt keine Schäden an den Segeln oder Motorschäden, entstanden durch Ölmangel. Der Mieter trägt alle durch solche Schäden entstandenen Kosten. Die Versicherung deckt keine Segelschäden und Motorschäden, entstanden durch Ölmangel. Der Mieter trägt alle durch solche Schäden entstandenen Kosten.

Rücktritt vom Mietvertrag

 Falls der Mieter aus irgendwelchen Gründen zurücktritt oder die Mietzeit des Bootes nicht antreten kann, kann er (mit vorheriger Zustimmung des Vermieters) einen anderen Mieter finden. Falls der Mieter keinen anderen Mieter findet, behält der Vermieter: 

50% der Miete, da der Rücktritt bis einen Monat vor Mietbeginn stattfand     

100% der Miete, da der Rücktritt innerhalb des Monats vor Mietbeginn stattfand

Falls es aus objektiven Gründen zum Rücktritt kam (Tod eines Familienmitglieds, schwere Verletzungen, Krieg o.a.), wird das Deposit nicht zurückgezahlt, aber der Vermieter stellt dem Mieter ein Boot in einem anderen freien Zeitraum während der gleichen Saison, zur Verfügung. 

Beanstandungen

Eventuelle Beanstandungen bei der Rückgabe des Bootes bedürfen der Schriftform und werden nur akzeptiert, wenn sie, seitens einer vom Vermieter bevollmächtigten Person unterschrieben sind. 

Gerichtsstand

 Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Split vereinbart.

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